In der Google- und Shopping-Suche werden Shopping-Anzeigen, die von Händlern über Google Ads platziert werden, prominent präsentiert. Google habe “seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft”, sagt EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Bei der bisherigen Darstellung der Google Shopping Ergebnisse werden Treffer mit Produktvergleichen der Konkurrenz weiter unten angezeigt, wo sie seltener angeklickt würden, so Vestager. Dies stellt aus Sicht der EU-Kommission und einigen Preissuchmaschinen eine widerrechtliche Bevorzugung des eigenen Dienstes dar.
Mit der Begründung des Missbrauchs seiner dominierenden Position, hat die EU-Kommission Google im Sommer 2017 eine Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt.
Google habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Google musste dieses Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellen. Ansonsten wären Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zu zahlen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Google hat viele innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache. Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber. Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat.
Googles Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig. Google hat anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“