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Alex ist Partner bei UnitedAds, einer führenden Digitalmarketing-Agentur.

Mit fast zwei Jahrzehnten Branchenerfahrung hat er sich zu einer anerkannten Autorität in der Entwicklung wirkungsvoller Kampagnen entwickelt, die das Geschäftswachstum vorantreiben.

Ist Google Ads Remarketing DSGVO-konform? Darf ich diese Funktion überhaupt noch nutzen? Genau diese Fragen stellen sich viele Werbetreibende seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung.

In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, welche rechtlichen Unsicherheiten bestehen und wie Du Google Ads Remarketing rechtskonform einsetzen kannst.

Welche Remarketing-Optionen gibt es?

Für das Remarketing über Google Ads stehen mehrere technische Umsetzungen zur Verfügung:

  • Google Analytics Remarketing
  • Google Ads Remarketing Tag
  • DoubleClick-Remarketing-Pixel

Wenn Du Remarketing über Google Analytics nutzen willst, solltest Du unbedingt unsere Checkliste für den DSGVO-konformen Einsatz von Google Analytics beachten.

Entscheidest Du Dich für das direkte Google Ads Remarketing Tag oder DoubleClick, musst Du bestimmte Punkte berücksichtigen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Remarketing?

Datenschutzerklärung anpassen

Du bist verpflichtet, in Deiner Datenschutzerklärung explizit auf den Einsatz von Google Ads Remarketing hinzuweisen. Nutzer müssen transparent erfahren, dass ihre Daten für zielgerichtete Werbung eingesetzt werden.

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out)

Darüber hinaus musst Du den Nutzern eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch geben. Google stellt hierfür zwei Optionen bereit, die Du unbedingt verlinken solltest:

1. Google Ads Einstellungen (AdSettings)

2. Deaktivierungsseite der Network Advertising Initiative

Nur so erfüllst Du die Anforderungen an Transparenz und Nutzerrechte.

👉 Entdecke jetzt unsere praktischen Google Ads Tipps und erfahre, wie Du Deine Kampagnen noch erfolgreicher machst: Zu den Google Ads Tipps.

Brauche ich eine Zustimmung (Opt-in) für Remarketing?

Hier liegt die eigentliche rechtliche Herausforderung: Remarketing wird datenschutzrechtlich kritischer bewertet als Webtracking.

  • Beim Webtracking (z. B. Google Analytics) werden Nutzeraktionen nur auf einer Website erfasst (1st Party Tracking).
  • Beim Remarketing können Nutzeraktivitäten über verschiedene Websites hinweg verfolgt werden (3rd Party Tracking).

Das führt zur Abwägung: Zählt das berechtigte Interesse des Website-Betreibers schwerer oder das Schutzinteresse des Nutzers? Eine eindeutige Entscheidung gibt es bisher nicht.

Einschätzung der Datenschutzbehörden

Die Datenschutzbehörden in Deutschland haben erste Signale gegeben: Der Einsatz von Remarketing kann auch ohne vorherige Zustimmung zulässig sein, solange ein Opt-out bereitgestellt wird.

Allerdings ist die Rechtslage nicht endgültig geklärt. Die Frage, ob Remarketing wie Webtracking ohne Einwilligung erlaubt ist, wird wahrscheinlich erst durch die Gerichtsbarkeit in den nächsten Jahren entschieden.

Praxis: Wie Unternehmen Remarketing aktuell nutzen

Viele Unternehmen setzen Google Ads Remarketing weiterhin ohne vorherige Zustimmung ein. Der Grund: Ein verpflichtendes Opt-in würde zu massiven Einschränkungen im Online-Marketing führen und Wettbewerbsnachteile verursachen.

Gleichzeitig erhöhen Unternehmen die Transparenz in Datenschutzerklärungen und stellen Opt-out-Möglichkeiten klar sichtbar bereit. So bewegen sie sich im aktuellen rechtlichen Rahmen und reduzieren Risiken.

Fazit: Ist Google Ads Remarketing DSGVO-konform?

Eine 100% rechtssichere Lösung wäre nur mit vorheriger Zustimmung (Opt-in) der Nutzer möglich. Wer diese einholt, muss aber mit starken Einschränkungen in Reichweite und Performance rechnen.

Pragmatisch setzen viele Unternehmen aktuell auf das Modell: keine vorherige Zustimmung, aber volle Transparenz und Opt-out-Möglichkeiten. Damit bewegen sie sich in einer rechtlich akzeptierten Grauzone, bis die Gerichte eine endgültige Klärung herbeiführen.

👉 Empfehlung: Beobachte die rechtliche Entwicklung, setze Opt-out-Optionen konsequent um und halte Deine Datenschutzerklärung aktuell. So bist Du bestmöglich vorbereitet, bis verbindliche Urteile für mehr Klarheit sorgen.