Google Analytics zählt zu den beliebtesten Tools, wenn es darum geht, das Verhalten von Website-Besuchern zu analysieren und Marketingaktivitäten zu optimieren. Mit dem Übergang zur neuesten Version – Google Analytics 4 (GA4) – verspricht Google eine bessere Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit.

Doch gerade in Europa sorgt das Thema Datenschutz regelmäßig für hitzige Debatten. Unternehmen fragen sich daher zurecht: Ist der Einsatz von Google Analytics 4 überhaupt noch legal?

Datenschutzrechtliche Bedenken bei Google Analytics 4

Die Einführung von Google Analytics 4 hat viele Website-Betreiber vor die Herausforderung gestellt, sicherzustellen, dass ihre Datenerhebungen den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.

Besonders kritisch wird dabei betrachtet, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

So kannst du GA4 datenschutz-konform einsetzen

Um Google Analytics 4 (GA4) möglichst DSGVO-konform in der EU einzusetzen, solltest du folgende Maßnahmen unbedingt ergreifen:

1. Nutzer-Einwilligung einholen:

  • Hole eine aktive, ausdrückliche und informierte Einwilligung („Consent“) der Nutzer über einen Consent-Banner ein.

  • Stelle sicher, dass Nutzer explizit zustimmen müssen, bevor Tracking-Daten erhoben werden.

2. IP-Anonymisierung aktivieren:

  • Stelle sicher, dass die IP-Anonymisierung standardmäßig aktiviert ist, um die Identifizierbarkeit der Nutzer zu reduzieren.

3. Datenschutzerklärung aktualisieren:

  • Informiere transparent über die Nutzung von GA4, welche Daten verarbeitet werden, den Zweck der Verarbeitung und über die Rechtsgrundlage (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

4. Datenverarbeitungsvertrag abschließen:

  • Schließe mit Google einen aktuellen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ab, um rechtliche Klarheit über die Verantwortlichkeiten zu schaffen.

5. Datentransfer in die USA prüfen:

  • Prüfe und dokumentiere sorgfältig, ob und wie Daten möglicherweise in die USA übertragen werden könnten.

  • Nutze, sofern verfügbar, die Option von Servern innerhalb der EU, um Risiken zu minimieren.

  • Ergänze ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln (SCC).

6. Minimierung der Datenerhebung:

  • Begrenze die Datenerhebung auf das Notwendigste und nutze möglichst datensparsame Einstellungen in GA4.

7. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):

  • Führe eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, um Risiken der Datenverarbeitung zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

8. Experten konsultieren:

  • Ziehe bei Zweifeln Datenschutz- oder Rechtsexperten hinzu, um rechtliche Risiken zu reduzieren.

Mit diesen Maßnahmen erhöhst du deutlich die Wahrscheinlichkeit, GA4 DSGVO-konform einsetzen zu können und verringerst das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern.

Verbesserungen und verbleibende Risiken

Google hat mit der Einführung von GA4 mehrere datenschutzfreundliche Features implementiert, darunter eine verbesserte IP-Anonymisierung und umfangreichere Datenschutzkontrollen für Nutzer.

Dennoch bleiben gravierende Bedenken, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Kontrolle über die erhobenen Nutzerdaten.

Problematik des Datentransfers in die USA

Ein entscheidender Knackpunkt bei der Frage der Legalität ist der Datentransfer in die USA.

Seit dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2020 gelten die USA nicht mehr als sicherer Hafen für personenbezogene Daten aus der EU. Grund hierfür ist die Befürchtung, dass US-Geheimdienste Zugang zu diesen Daten erhalten könnten.

Trotz Maßnahmen von Google, wie der Bereitstellung von Servern innerhalb der EU und zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen, bleibt dieses Risiko laut Datenschutzexperten bestehen.

Einwilligungspflicht der Nutzer

Ein weiterer kritischer Punkt ist die DSGVO-konforme Einholung der Einwilligung der Nutzer.

Website-Betreiber sind verpflichtet, ihre Nutzer klar und deutlich über die Verwendung von GA4 und den Umfang der Datenverarbeitung zu informieren.

Die Zustimmung muss aktiv erfolgen – einfache Hinweise in Datenschutzerklärungen sind nicht ausreichend.

Aktuelle rechtliche Lage in Europa

Bis heute (Stand Mai 2025) gibt es noch keine abschließende und einheitliche rechtliche Entscheidung auf europäischer Ebene zur Nutzung von GA4.

Nationale Datenschutzbehörden haben jedoch bereits mehrfach die Vorgängerversion (Universal Analytics) als problematisch oder sogar rechtswidrig eingestuft. Diese Urteile erhöhen das Risiko auch für die aktuelle Version erheblich.

Fazit: Sorgfältige Prüfung notwendig

Google Analytics 4 ist nicht per se illegal, allerdings sind umfangreiche Anpassungen und datenschutzrechtliche Absicherungen notwendig.

Unternehmen sollten daher entweder alternative, datenschutzfreundlichere Analysetools prüfen oder sicherstellen, dass der Einsatz von GA4 juristisch wasserdicht gestaltet wird.

Eine gründliche rechtliche Prüfung in Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten ist dabei unerlässlich, um Risiken wie Abmahnungen oder empfindliche Bußgelder zu vermeiden.